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Ratgeber · Teilhabe

Selbstbestimmt leben mit demPersönlichen Budget

Wer eine Behinderung hat, weiß selbst am besten, was gut für ihn ist. Mit dem Persönlichen Budget entscheiden Sie selbst, welche Hilfe Sie wann, wo und von wem bekommen.

Pflegerin begleitet eine Seniorin mit Rollator im Park

Was ist das Persönliche Budget?

Menschen mit Behinderung haben seit 2008 einen Rechtsanspruch darauf, Leistungen zur Teilhabe als Persönliches Budget zu bekommen – wenn nötig auch trägerübergreifend. Statt Sach- und Dienstleistungen erhalten sie monatlich einen vereinbarten Geldbetrag und bezahlen damit die Leistungen, die sie für die Teilhabe am täglichen Leben brauchen.

Die Budgetnehmerin oder der Budgetnehmer „kauft“ die Leistungen selbst ein und bestimmt selbst, wo. Im Arbeitgebermodell kann man sogar selbst Assistentinnen und Assistenten einstellen. Ziel ist, dass Menschen mit Behinderung selbst entscheiden: ob sie Teilhabeleistungen nutzen – und wann, wo, wie und von wem.

Wer hat Anspruch – und für wen ist es geeignet?

Anspruch haben Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung oder wenn eine Behinderung droht. Das Persönliche Budget ist altersunabhängig für alle Menschen mit Behinderung geeignet:

  • Kinder jeden Alters können über das Persönliche Budget individuell gefördert, unterstützt, betreut und gepflegt werden.
  • Schülerinnen und Schüler können Assistenz für die schulische Integration und Förderung nutzen.
  • Junge Erwachsene profitieren, wenn sie aus dem Elternhaus ausziehen und selbstständig in einer eigenen Wohnung oder im Betreuten Wohnen leben möchten.
  • Studierende können Studienbegleiter bezahlen, wenn sie Hilfe beim Studium und im Alltag brauchen.
  • Berufstätige können mit Arbeitsassistenz weiter ihrem Beruf nachgehen – begleitet, unterstützt oder zur Arbeit gefahren.
  • Schwerstpflegebedürftige Menschen kann eine Intensiv- oder Rund-um-die-Uhr-Betreuung zu Hause ein Pflegeheim ersparen.
  • Menschen mit psychischer Erkrankung erhalten Begleitung, etwa beim Einkaufen oder in öffentlichen Verkehrsmitteln, und nehmen so wieder am sozialen Leben teil.
  • Menschen jeden Alters können Freizeitassistenz nutzen, um soziale Kontakte zu pflegen und etwas zu unternehmen.

Welche Leistungen werden bezahlt?

Finanziert werden alltägliche, regelmäßig wiederkehrende Bedarfe – als Geldleistung oder in Ausnahmefällen über Gutscheine. Möglich sind Leistungen aus diesen Bereichen:

  • Hilfe zur Pflege
  • Leistungen der Krankenbehandlung
  • Leistungen zur Rehabilitation
  • Teilhabe am Arbeitsleben
  • Teilnahme am kulturellen und sozialen Leben
  • Wohnen und Haushalt

Beispiele

Ein kleiner Auszug – vollständig lässt sich das nicht auflisten, weil Leistungen individuell nach dem persönlichen Bedarf genehmigt werden:

  • 24-Stunden-Betreuung
  • Begleitung bei Behördengängen und Arztbesuchen
  • Unterstützung beim Beantragen eines behindertengerechten Fahrzeugs für den Arbeitsweg
  • Betreutes Wohnen
  • Betreuung von Komapatienten
  • Blindenführhund
  • Gebärdendolmetscher
  • Fahrdienste
  • Freizeitgestaltung (Kino, Theater)
  • Hilfe bei der Körperpflege
  • Hilfe im Haushalt (Putzen, Waschen, Einkaufen, Kochen)
  • Intensivpflege / Heimbeatmung
  • Mobilisierung
  • Reha-Leistungen
  • Tages- und Nachtpflege
  • Technische Arbeitshilfen
  • Begleitung in Kindergarten, Schule, Uni, Ausbildung und Beruf
  • Unterstützte Beschäftigung
  • Urlaubsbegleitung
  • Zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel

Dürfen Familienmitglieder bezahlt werden?

Ein großer Vorteil: Sie wählen Ihre Assistenz selbst aus. Auch gute Freunde oder Verwandte können die Assistenz übernehmen. Ausgenommen sind Personen mit Beistandspflicht: Kinder, die ein Elternteil pflegen, Eltern, die ihr Kind pflegen, und Ehepartner. Verwandte ab dem zweiten Grad können dagegen über das Persönliche Budget bezahlt werden.

Zahlt das Sozialamt das Budget, ist die Bezahlung von Familienmitgliedern nur in Ausnahmefällen möglich – das wird im Einzelfall geprüft.

Vor- und Nachteile

Vorteile – Sie können …

  • selbst entscheiden, wie viel und welche Assistenz Sie von wem in Anspruch nehmen – Pflegedienst, persönliche Assistenz oder Honorarkräfte,
  • frei bestimmen, zu welchen Zeiten Sie Hilfe bekommen – ob Sie ausschlafen oder um 5 Uhr zu einem Ausflug aufbrechen,
  • mit selbst ausgesuchtem Personal arbeiten, das zu Ihnen passt, statt auf wechselndes Personal angewiesen zu sein,
  • die Hilfen selbst bezahlen und damit mehr Selbstbestimmung und Verantwortung übernehmen,
  • mehr Lebensqualität gewinnen, weil Sie freier über Ihre persönlichen Belange entscheiden.

Nachteile – wer alles selbst verwaltet, muss …

  • qualifizierte Assistenten selbst suchen und einstellen,
  • Dienst- und Urlaubspläne erstellen,
  • Gehaltsabrechnung und Lohnnebenkosten selbst abwickeln,
  • Verantwortung für die Assistenten übernehmen,
  • das Budget planen und verwalten,
  • nachweisen, wofür das Geld verwendet wurde.

Das kostet Zeit und Fachwissen. Deshalb gibt es Dienstleister, die die Abwicklung übernehmen und bei der Personalauswahl helfen – siehe Wer hilft?

Wie hoch ist das Budget – und gibt es einen Eigenanteil?

Die Höhe ist ganz unterschiedlich, denn jeder Mensch hat andere Bedürfnisse. Das Budget wird individuell festgelegt, soll aber grundsätzlich nicht höher sein als die entsprechenden Sachleistungen. Reicht es nicht mehr aus, kann nachverhandelt werden.

  • Leistungen der Renten- und Unfallversicherung, der Pflegeversicherung und der Agentur für Arbeit sind einkommensunabhängig.
  • Auch Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse hängen nicht vom Einkommen ab; die üblichen gesetzlichen Zuzahlungen (z. B. für Medikamente und Hilfsmittel) fallen aber an.
  • Bei Leistungen der Sozialhilfe (z. B. Hilfe zur Pflege) gelten Einkommens- und Vermögensgrenzen; das Vermögen des Partners wird mit einbezogen. Bei der Eingliederungshilfe liegen die Grenzen deutlich höher.

Wie wird es beantragt – und wo?

Jeder Mensch mit Behinderung kann das Persönliche Budget für sich selbst beantragen, Eltern auch für ihre Kinder. Man muss es nicht selbst verwalten können – auch dafür lässt sich Hilfe beantragen. Niemand wird gezwungen: Es gilt das freie Wahlrecht.

  1. In einem Gespräch wird der Bedarf festgestellt; Wünsche und Vorstellungen werden schriftlich festgehalten.
  2. Mit dem zuständigen Leistungsträger folgt ein Beratungsgespräch, in dem alle Hilfebedarfe in einer Zielvereinbarung festgeschrieben werden.
  3. Sie erhalten einen Bescheid mit allen Leistungen. Sind Sie nicht einverstanden, können Sie Widerspruch einlegen.

Den Antrag stellen Sie bei einem Rehabilitationsträger oder direkt beim zuständigen Leistungsträger. Sind mehrere Träger beteiligt (trägerübergreifendes Budget), ist trotzdem immer nur eine Stelle Ihr Ansprechpartner. In Frage kommen:

  • Agentur für Arbeit
  • Alterssicherung der Landwirte
  • Gesetzliche Krankenkasse
  • Gesetzliche Rentenversicherung
  • Gesetzliche Unfallversicherung
  • Integrationsamt
  • Jugendhilfe
  • Soziale Entschädigung (früher Kriegsopferversorgung)
  • Pflegekasse
  • Sozialhilfe und Eingliederungshilfe

In der Regel wird das Budget am Monatsanfang ausgezahlt, damit Sie die laufenden Rechnungen des Monats bezahlen können.

Wer hilft bei Antrag und Abwicklung?

Neben den Rehabilitationsträgern gibt es Budgetassistenzen bzw. Budgetbegleiter, die in Absprache mit Ihnen Aufgaben übernehmen, zum Beispiel:

  • Gemeinsames Erstgespräch vor Ort
  • Genaue Analyse des Hilfebedarfs
  • Kalkulation des benötigten Budgets
  • Antragstellung beim Leistungsträger
  • Abschluss aller nötigen Verträge
  • Unterstützung bei der Personalsuche
  • Dienst- und Urlaubspläne
  • Überbrückung bei kurzfristigem Personalausfall
  • Einweisung des Personals
  • Anlaufstelle bei Problemen mit Mitarbeitern
  • Lohnabrechnungen

Die Kosten dafür werden in das Budget einkalkuliert und vom Leistungsträger übernommen. Ob Sie solche Hilfe nutzen, entscheiden Sie selbst – auch nur einzelne Bausteine oder nur am Anfang sind möglich. Außerdem hilft das Bürgertelefon des Bundesministeriums für Gesundheit weiter.

Fragen zum Persönlichen Budget? Der ARTANS Pflegedienst beantwortet sie gern: 089 / 350 99 380 oder info@artans.de.

Rechtsgrundlage: § 29 SGB IX. Stand: Oktober 2026, Angaben ohne Gewähr.

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