ARTANS  Betreutes Wohnen und Pflegen

 

Krankenpflege

 

Medikamentengabe
Puls- und Blutdruckkontrollen
An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen
Spritzengabe
Katheter- und Stomapflege
Trachealkanülenpflege
Infusionsüberwachung
Sondenernährung
Wundversorgung

 

 

Altenpflege


Grundpflege (Teil- und Ganzkörper)
Demenzbetreuung
Palliativpflege
Ankleiden, Betten, Toilettengänge
Zubereiten und Reichen von Mahlzeiten
Hauswirtschaftliche Hilfen
Botengänge und Arztbesuche

 

 

Pflegeversicherung

 

Die Leistungen der Pflegeversicherung bieten finanzielle Unterstützung im Falle der Pflegebedürftigkeit. Sie werden auf Antrag bei der Pflegekasse (der jeweiligen Krankenkasse angegliedert) gewährt. Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung hat jede kranken- bzw. pflegeversicherte Person, bei der ein bestimmtes Ausmaß an Unterstützung bei der Lebensführung erforderlich ist. Dieses Ausmaß wird vom medizinischen Dienst der Kassen MDK im Rahmen einer Begutachtung beim Patienten festgesetzt. Die Pflegeversicherung unterscheidet 3 Pflegestufen, die monatlich wie folgt abgerechnet werden:


Die Pflegeversicherung unterscheidet drei Pflegestufen, die monatlich wie folgt abgerechnet werden:
Pflegestufe  Stufe 1       Stufe 2      Stufe 3

                 € 450.-€       1100.-€    1550.-€

Die Pflegesachleistungen der Pflegestufe 3+ bleiben unverändert bei € 1918.-


Pflegegeld
Pflegestufe  Stufe 1       Stufe 2       Stufe 3
                

                  € 235.-€       440.-€        700.-€

 

Wir informieren unsere zu Betreuenden über die detaillierten Bestimmungen des Pflegeversicherungsgesetzes gerne im persönlichen Gespräch und unterstützen sie darin, die ihnen zustehenden Leistungen zu erhalten.

 

 

Kosten

 

Behandlungspflegen z.B. Spritzen geben, Medikamente richten und verabreichen, Kompressionsstrümpfe an- und ausziehen werden nach ärztlicher Verordnung von den Krankenkassen übernommen. Ein Großteil der Leistungen für den Pflege-
bedarf werden - nach Prüfung - durch die Pflegeversicherung abgedeckt. Alle Leistungen werden zur Nachvollziehbarkeit und der Transparenz fachlich dokumentiert. Wir können Ihnen bei der Antragstellung gern behilflich sein.Benötigen sie private Betreuung?

Hierfür berechnen wir nach tatsächlich geleisteten Stunden oder nach einer individuell vereinbarten Pauschale (je nach Art/Umfang). Die für die Betreuung in Rechnung gestellten Kosten sind privat zu zahlen.Übrigens können Angehörige einen Teil der Kosten steuerlich absetzen.

 

 

 

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