ARTANS Betreutes Wohnen und Pflegen
Krankenpflege
Medikamentengabe Puls- und Blutdruckkontrollen An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen Spritzengabe Katheter- und Stomapflege Trachealkanülenpflege Infusionsüberwachung Sondenernährung Wundversorgung
Altenpflege
Grundpflege (Teil- und Ganzkörper) Demenzbetreuung Palliativpflege Ankleiden, Betten, Toilettengänge Zubereiten und Reichen von Mahlzeiten Hauswirtschaftliche Hilfen Botengänge und Arztbesuche
Pflegeversicherung
Die Leistungen der Pflegeversicherung bieten finanzielle Unterstützung im Falle der Pflegebedürftigkeit. Sie werden auf Antrag bei der Pflegekasse (der jeweiligen Krankenkasse angegliedert) gewährt. Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung hat jede kranken- bzw. pflegeversicherte Person, bei der ein bestimmtes Ausmaß an Unterstützung bei der Lebensführung erforderlich ist. Dieses Ausmaß wird vom medizinischen Dienst der Kassen MDK im Rahmen einer Begutachtung beim Patienten festgesetzt. Die Pflegeversicherung unterscheidet 3 Pflegestufen, die monatlich wie folgt abgerechnet werden:
Die Pflegeversicherung unterscheidet drei Pflegestufen, die monatlich wie folgt abgerechnet werden: Pflegestufe Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3
€ 450.-€ 1100.-€ 1550.-€
Die Pflegesachleistungen der Pflegestufe 3+ bleiben unverändert bei € 1918.-
Pflegegeld Pflegestufe Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3
€ 235.-€ 440.-€ 700.-€
Wir informieren unsere zu Betreuenden über die detaillierten Bestimmungen des Pflegeversicherungsgesetzes gerne im persönlichen Gespräch und unterstützen sie darin, die ihnen zustehenden Leistungen zu erhalten.
Kosten
Behandlungspflegen z.B. Spritzen geben, Medikamente richten und verabreichen, Kompressionsstrümpfe an- und ausziehen werden nach ärztlicher Verordnung von den Krankenkassen übernommen. Ein Großteil der Leistungen für den Pflege- bedarf werden - nach Prüfung - durch die Pflegeversicherung abgedeckt. Alle Leistungen werden zur Nachvollziehbarkeit und der Transparenz fachlich dokumentiert. Wir können Ihnen bei der Antragstellung gern behilflich sein.Benötigen sie private Betreuung?
Hierfür berechnen wir nach tatsächlich geleisteten Stunden oder nach einer individuell vereinbarten Pauschale (je nach Art/Umfang). Die für die Betreuung in Rechnung gestellten Kosten sind privat zu zahlen.Übrigens können Angehörige einen Teil der Kosten steuerlich absetzen.
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